Unsere aktuelle GaVO ist eine Verkehrung des vermeintlichen Schutzzwecks, die eine Gefährdung in den konfliktträchtigen Zonen, wie die der Durchfahrtshöhe, geradezu provoziert. Die EAR 05 hat darauf geantwortet und damit zu einer wesentlichen Entschärfung des Blindgängers beigetragen.

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https://www.baufachinformation.de/empfehlungen-fuer-anlagen-des-ruhenden-verkehrs-ear-05-im-bild/z/2021079015430

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