Leistungen
Schäden an Gebäuden

Mit unserer Kompetenz, Erfahrung und Messtechnik sowie der Unterstützung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können Sie Bauschäden, Mängel oder auch Streitigkeiten vor Gericht vermeiden.

Dipl.-Ing. (FH) Ingo Kern ist von der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Gerichts- und Privatgutachten

Bei Unstimmigkeiten oder Unsicherheiten über die Ursache von Schäden oder Mängeln tragen die erstellten Gutachten zur Vorbereitung und Herbeiführung von Entscheidungen bei.

Häufig zeigt sich der Schaden ohne einen Hinweis auf die Ursache. Mit Erfahrung und Diagnostik wird die Ursache und Verantwortlichkeit grundsätzlich mit Seriosität, Objektivität und Unparteilichkeit ermittelt. Im Schadensfall ist zuverlässig zu klären, ob Ursachen in Planungs-, Ausführungs-, oder Materialfehlern oder in sich überlagernden Auslösern liegen.

Besondere Aufgaben können die Kooperation mit Fachgutachtern oder Werkstoff- und Materialprüfungen in externen Laboren erforderlich machen. Die Gutachten sind in einer für Laien verständlichen und nachvollziehbaren Ausdrucksweise und mit einer plausiblen und schlüssigen Begründung für Baufachleute.

Wir werden für die Justiz von Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie der Staatsanwaltschaft beauftragt. Eigentümergemeinschaften, Kommunen und Privatpersonen beauftragen uns außergerichtlich mit Beratungen und Begutachtungen.

Schiedsgutachten

Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen außergerichtlich und rechtsverbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Durch die Schiedsgutachtenvereinbarung verpflichten sich die beiden Vertragspartner, bestimmte Streitfragen nicht vor die staatlichen Zivilgerichte zu bringen, sondern ihre Klärung einem Schiedsgutachter anzuvertrauen.

Mediation

Planen und Bauen ist aufgrund seiner Komplexität und dem Aufeinandertreffen von unterschiedlichen, häufig entgegengesetzter Interessen sehr anfällig für Konflikte.

Als unabhängiger, neutraler Dritter unterstützen wir Sie, einvernehmliche, schnelle Lösungswege zu finden, um das Austragen dieser Konflikte vor Gericht zu vermeiden.

Bauphysik

Diagnosen und Sanierungsempfehlungen im Bereich des wärmetechnischen Verhaltens von Bauteilen mit seinen Auswirkungen unter Feuchteeinwirkung sowie Fragen des Wärmeschutzes an Wärmebrücken werden von uns mit dem Wärmebrückenprogramm Therm des Lawrence Berkeley National

Laboratory USA und WUFI Pro vom Fraunhofer Institut für Bauphysik nach DIN EN 15026 beurteilt. Wärmebrückenanalyse, Thermografie, feuchtedynamischen Simulationsberechnungen in Bauteilschichten und Verschattungsanalysen gehören zu unseren Leistungen.

Beweissicherung

Beim Bau eines Objekts in der Nähe von Bestandsgebäuden oder Grundstücken, besteht das Risiko, dass diese im Rahmen des Neubaus beschädigt werden. Beim Fortschreiten der Bauarbeiten ist eine Feststellung des ursprünglichen Zustandes eines Bauwerkes oder von Zwischenzuständen nicht mehr möglich. Eine vorsorgliche Beweissicherung ist heute ein zentrales Element des Risikomanagements im Bauwesen.

Eine unterlassene Beweissicherung kann zu Konfliktpotential mit den Eigentümern angrenzender Gebäude führen. Bauarbeiten legen stets die Vermutung nahe, dass dies auch Auswirkungen auf angrenzende Gebäude von benachbarten Grundstücken hat. Vor dem Hintergrund des Nachbarrechts, wonach gegenseitige Rücksichtnahme oberste Priorität hat, ist die vorsorgliche Beweissicherung zielführend zur Vermeidung von Konflikten.

Sanierungsberatung

Immobilieneigentümer haben die Wahl von Werterhaltung, Teilerneuerung, umfassender Erneuerung bis Ersatz-Neubau. Der Umfang macht Ihr Gebäude unterschiedlich fit für die Zukunft. Um über einzelne Schritte entscheiden zu können bieten wir die Analysen des Gebäudezustands und Erweiterungspotenziale.

Beim Bauen im Bestand ist die Anwendbarkeit der Normen nicht ohne Weiteres gegeben, denn eine DIN wendet sich in aller Regel an neu zu errichtende Gebäude. Finanzielle Aspekte, Bauplanungsrecht, sinnvolle Abweichungen von Normen, Funktionalität, Gebrauchstauglichkeit und Visionen des Auftraggebers sind dabei gegeneinander abzuwägen.

Ankaufberatung

Bevor Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie kaufen, gehen Sie mit uns der Frage nach, ob die Immobilie sichtbar erkennbare Mängel, Schäden oder Gefahren birgt. Die Beratung umfasst die augenscheinliche Prüfung des Objekts.

Wir begleiten Sie zum Besichtigungsterminen mit anschließendem Vor-Ort-Feedback zu den wichtigsten Objektmerkmalen und Hinweisen der sichtbaren Bausubstanz. In allen Beurteilungsfällen ist der erste und zweifelsfrei zu beachtende Ansatzpunkt der visuelle Eindruck.

Abnahmebegehungen

Die Bauabnahme und das Ende der Gewährleistungsfrist sind wichtige Schritte für Bauherren, ganz gleich ob es um ein Haus, eine Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum geht. Mit der Abnahme wird unter anderem der Werklohn des Unternehmers fällig,

die Beweislast kehrt sich um und die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beginnt zu laufen. Jetzt ist der Zeitpunkt, um die Bausubstanz auf Übereinstimmung mit den Bauunterlagen, die sach- und fachgerechte Ausführung sowie auf Mängel und Schäden zu untersuchen.

Versicherungsschäden

Als Sachverständiger für Versicherungsschäden stehen wir Geschädigten und Versicherungsunternehmen für die Feststellung und Bewertung eines Schadens sowie dessen Ursache und der anfallenden Regulierungskosten zur Verfügung.

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