Leistungen
Immobilienbewertung

Die Wertermittlung ist eine wichtige Voraussetzung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei Erbschaft, Heirat, Ehescheidung oder Vermietung. Wir erstellen qualifizierte, unabhängige und rechtssichere Wertgutachten für alle Arten von privaten und gewerblichen Immobilien.

Unabhängig, weisungsfrei und mit qualifiziertem Sachverstand erstellen wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der anerkannten Bewertungsmethoden sowie der Lage auf dem regionalen Immobilienmarkt verständliche, nachvollziehbare und belastbare Gutachten im Privat- oder Gerichtsauftrag für verschiedene Anlässe.

Kauf und Verkauf

Die Kaufpreisvorstellungen von Käufer oder Verkäufer liegen häufig weit auseinander. Durch sachkundige Bewertung können Besonderheiten der Immobilie im Verkehrswert angemessen berücksichtigt werden. Fundierte Argumente und eine sichere Preiseinordnung erleichtern die Verhandlung und geben den Parteien ein gutes Gefühl, dass die Immobilie zu einem marktgerechten und fairen Preis gehandelt wird.

Zwangsversteigerung

Als Grundlage für die Festsetzung des amtlichen Grundstückswerts im Rahmen von Zwangsversteigerungen erstellen wir für Amts- und Vollstreckungsgerichte qualifizierte Verkehrswertgutachten, die alle wertrelevanten Grundstücksmerkmale nicht nur für das Gericht, sondern auch für den Schuldner, den Gläubiger und den Bieter übersichtlich und nachvollziehbar darstellen.

Mietwertgutachten

Für Objekte, die am Markt üblicherweise unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden oder bei denen der Ertrag von vorrangiger Bedeutung ist, kommt der Miete sowie der Mietfläche neben dem Liegenschaftszinssatz eine entscheidende Bedeutung zu. Für die Durchsetzung Ihres Mieterhöhungsverlangens oder zur Bestimmung der angemessenen Miete Ihrer Wohnung oder Gewerbeeinheit erstellen wir Mietwertgutachten unter Berücksichtigung der Lage, Art, Ausstattung und Beschaffenheit der Immobilie.

Erbschaft

Kennt man den genauen Wert der Immobilie, können im Erbschaftsfall faire, transparente und faktenbezogene Verhandlungen über die gerechte Aufteilung geführt werden, wodurch sich Erbstreitigkeiten vermeiden lassen. Unsere Verkehrswertgutachten schaffen Klarheit über die Höhe der Erbschaftssteuer, die gegenseitigen Ansprüche bei der Auszahlung des Erbteils und der Teilung des Nachlasses.

Heirat

Wer sich entschließt zu heiraten, denkt oft nicht an die Finanzen. Doch in guten Zeiten kann ein Paar am besten regeln, was in der Krise geschehen soll. Daher lohnt es sich, den Anfangswert einer Immobilie für die Vermögensbilanz bei einer Heirat von einem neutralen Sachverständigen ermitteln zu lassen, wenn einer der Eheleute bereits vor der Heirat eine Immobilie besitzt oder sich beide Ehepartner gemeinsam eine Immobilie kaufen.

Ehescheidung

Eine Scheidungsauseinandersetzung belastet nicht nur emotional. Häufig ist bei Ehescheidungen der Zugewinn, also der Unterschiedsbetrag zwischen Anfangs- und Endwert der Immobilie strittig, meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch angegeben ist.

Rechte und Belastungen

Privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Rechte und Belastungen von Grundstücken stellen Besonderheiten in der Immobilienbewertung dar und können den Verkehrswert erheblich beeinflussen. Erfahren Sie von uns, welche wirtschaftlichen Konsequenzen es mit sich bringt, wenn eine Liegenschaft belastetes oder herrschendes Grundstück ist.

Plausibilisierung von Fremdgutachten

Im Rahmen der Plausibilisierung von Gutachten prüfen wir Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommenen Grundlagen, Rechenfehler und ob vielleicht Ermessenspielräume überzogen ausgeschöpft wurden.

Unterstützende Leistungen

Der Bewertungsanlass stellt oft eine intensive Auseinandersetzung mit einer Immobilie dar. Wir unterstützen Sie bei Aufgaben, die über die Bewertung Ihres Objektes hinausgehen. Auf der Basis von Bestandsunterlagen oder unseres Aufmaßes vor Ort digitalisieren wir Ihr Objekt als CAD-Plan und erstellen Wohnflächenberechnungen gemäß der Wohnflächenverordnung.

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