Unbelüftete, vollgedämmte Holzflachdächer sind ein Feuchterisiko. Feuchtevariable Dampfbremsen entschärfen das Problem erst bei sehr hoher relativer Luftfeuchte und verlagern die Konstruktion deshalb unvermeidbar in die Gebrauchsklasse 2, wo holzzerstörende Weiß- und Braunfäulepilze eine typische Folge sein können. Aus Sicht der Autoren lässt sich das Dauerhaftigkeitsziel eines Dachs nur über konstruktive Maßnahmen erreichen (Belüftungsebene, Auf-Dach-Dämmung, klare Einstufung in GK 0); softwaregestützte Simulationsnachweise oder Marketingversprechen der Folienhersteller ersetzen diese bauliche Vorsorge nicht. Auf dieser technischen Grundlage erläutert der juristische Teil, dass Planer, Bauüberwacher und Unternehmer für daraus resultierende Schäden gesamtschuldnerisch haften, weil ein dauerhaft funktionsfähiges Dach als geschuldete Beschaffenheit gilt und Abweichungen bereits mit der Planung bzw. Ausführung einen Mangel darstellen.
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